Geschlechtergerechte Sprache als Umsetzung des Verfassungsgebot auf Gleichberechtigung
Im Rahmen einer am 16. Dezember veröffentlichten rechtlichen Expertise wurde gezeigt, dass geschlechtergerechte Sprache inklusive des Gendersterns eine konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen darstellt. Die Ergebnisse verpflichten den Staat auf Grund des Gebots der Gleichberechtigung, des Persönlichkeitsrechts und des Verbots der Geschlechtsdiskriminierung verfassungsrechtlich zu geschlechtergerechter Amtssprache. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des BVerG zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches bestehende zweigeschlechtliche Sprachnormen als diskriminierend verurteilt.
Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Professorin der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und hat die Expertise im Auftrag der Stadt Hannover verfasst.
Das vollständige Gutachten sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse können unten heruntergeladen werden.